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POLEO: deutsch-polnischer Sprachservice POLEO

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Inhaltlich Verantwortlich gemäß § 6 MDStV: Aleksandra Jastrzębska

POLEO deutsch-polnischer Sprachservice
Aleksandra Jastrzębska
Hinterhofstraße 13
90451 Nürnberg

Telefon +49 (0)911 6 32 51 01
Telefax +49 (0)911 6 32 00 75
E-Mail info@poleo.de

Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die polnische Sprache beim Landgericht Nürnberg-Fürth

Aufsichtsbehörde: Landgericht Nürnberg-Fürth, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg

Beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin für die deutsche Sprache beim Gericht in Warschau.

Umsatzsteuer-Identnummer: DE193529726

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Hinweise zur öffentlichen Bestellung und der allgemeinen Beeidigung
Eine Information des BDÜ e.V.

Aufgrund des Bayerischen Dolmetschergesetzes werden in Bayern für gerichtliche und behördliche Zwecke Dolmetscher (mündliche und schriftliche Sprachübertragung) und Übersetzer (schriftliche Sprachübertragung) von den Präsidenten der Landgerichte öffentlich bestellt und allgemein beeidigt.

Die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung können hier nachgelesen werden.

Öffentlich bestellte und beeidigte Dolmetscher und Übersetzer unterliegen in ihrer Berufsausübung der Schweigepflicht. Die öffentlich bestellten Dolmetscher und Übersetzer werden in Listen aufgeführt, die bei den Landgerichten zur Einsicht aufliegen. Die Listen werden jährlich durch eine Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz veröffentlicht und erscheinen als Sonderdruck zum Bayerischen Staatsanzeiger.

Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzern angefertigt werden.

Als Dolmetscher oder Übersetzer kann nur öffentlich bestellt und allgemein beeidigt werden, wer in der betreffenden Sprache die bayerische Staatsprüfung oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung abgelegt hat. Um ein hohes Leistungsniveau garantieren zu können, werden bei der Prüfung strenge Maßstäbe angesetzt. Dolmetscher und Übersetzer verfügen über eine gründliche Ausbildung und entsprechende Berufserfahrung. Es sind Fachkräfte mit ständiger Weiterbildung und Verschwiegenheitspflicht.

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